In der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wurde von der Kirchenleitung am 24. Mai 2024 die Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel – Wege gestalten für das Kommende“ eingesetzt. Sie erhielt den Auftrag, „grundlegende kirchenleitende Eckpunkte für künftige Handlungsschritte zu erarbeiten, die für die Struktur- und Stellenplanung für den Zeitraum bis 2050 handlungsleitend sein können“. (vgl. Zwischenbericht S. 4)
Die Gemeinden bzw. alle Mitglieder der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wurden ermutigt, sich an diesem Prozess zu beteiligen.
Verschiedene Dokumente wurden dazu veröffentlicht und sind hier in chronologischer Reihenfolge aufgelistet. Wir laden herzlich dazu ein, diese Dokumente zu lesen, um sich damit einen Überblick über die Entwicklungen in der Sächsischen Landeskirche zu verschaffen.
Der Zwischenbericht erläutert die Einsetzung der Arbeitsgruppe und gibt einen Überblick über die bisherige Arbeit sowie verschiedene Leitfragen und Gesprächsstände. Der Zwischenbericht endet mit einem Ausblick auf weitere Schritte und Möglichkeiten der Beteiligung.
Unser Kirchenvorstand hat die Möglichkeit der Beteiligung genutzt und eine ausführliche Rückmeldung zum Zwischenbericht verfasst.
Ein Kernsatz daraus lautet:
"Wir plädieren dafür und bitten darum, als starke, vitale Gemeinde in den Bereichen Profil, Personal, Partizipation und Finanzen größtmögliche Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit vor Ort haben zu dürfen."
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis der von der Kirchenleitung eingesetzten Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel“.
Die Kirchenleitung dankt der Arbeitsgruppe und hat sich in ihrer Sitzung am 6. Februar 2026 die im Bericht benannten Empfehlungen und Vorschläge als Orientierungsrahmen für die anstehenden Veränderungsprozesse der Landeskirche ausdrücklich zu eigen gemacht. (vgl. Abschlussbericht S. 2)
Die Arbeitsgruppe hat über 250 Rückmeldungen zum Zwischenbericht erhalten. Das ist eine sehr hohe Beteiligung und diese wurde auch als positiv wahrgenommen. Leider ist die Aufnahme dieser "Resonanzen" im Abschlussbericht nur sehr einseitig erfolgt. Die Reaktion unseres Kirchenvorstandes wurde im Bericht nicht bedacht.
Das Dokument enthält 50 Seiten. Der Abschlussbericht beginnt mit einer theologischen und geistlichen Hinführung. Es schließt sich eine Erläuterung der momentanen (finanziellen) Situation der Landeskirche an und es wird noch einmal der bisherige Prozess und Werdegang dargestellt.
Kern des Berichtes bilden die empfohlenen "Schritte für eine zukunftsfähige Gestalt unserer Kirche" (ab S. 16). Eine Kurzfassung dieser sechs Schritte findet man ab S. 47.
Auch auf den Abschlussbericht hat der Kirchenvorstand nach intensivem Austausch und Gebet eine Rückmeldung verfasst.
Diese musste fristgerecht bis 19. Februar bei der Landessynode und der Kirchenleitung eingereicht werden, damit sie zur Sondersitzung der Landessynode am 06. und 07. März 2026 bearbeitet werden kann.
In der Eingabe benennt der Kirchenvorstand, was ihm im Bericht aufgefallen ist, defizitär erscheint und welche Fragen er hat. Abschließend formuliert er fünf konkrete Bitten an die Landessynode.
Unmittelbar vor der Wahl der neuen Landessynode am 08. März 2026 trifft sich die alte Landessynode noch einmal in Dresden zu einer Sondersitzung, um über den Abschlussbericht der Kirchenleitung zu beraten.
Wir möchten diese Tagung mit einer Gebetsaktion in unserer Gemeinde begleiten und die für uns schwierige Lage vor Gott ausbreiten. Im Zeitraum Freitag 10:00 bis 24:00 Uhr und Samstag 8:00 bis 18:00 Uhr wird der Konferenzraum unseres Kirchgemeindehauses zum Gebetsraum umfunktioniert. Wer sich vorstellen kann, eine dieser insgesamt 24 Stunden abzudecken, ist herzlich eingeladen!
Als Zwischenergebnis wurde ein Antrag an die Kirchenleitung vorgelegt. Darüber wurde diskutiert und auch vier Änderungsvorschläge von verschiedenen Synodalen eingebracht.
Nach intensiver Diskussion des Antrages und der Änderungsanträge fasste die Landessynode fast einstimmig folgenden Beschluss:
Die Synode dankt der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« für die Erarbeitung und der Kirchenleitung für die Zuleitung des Berichtes. Die Landessynode dankt darüber hinaus allen, die sich am Resonanzprozess nach der Vorlage des Zwischenberichts eingebracht und damit ihre Verbundenheit zur Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und den Willen zur Mitgestaltung des künftigen Weges zum Ausdruck gebracht haben.
Die Kirchenleitung wird gebeten, den aktuell notwendigen weiteren Kommunikations- und Beteiligungsprozess schnellstmöglich zu initiieren und zu steuern. Die Ergebnisse werden der Landessynode zu ihrer Herbsttagung 2026 vorgelegt. Darüber hinaus wird sie gebeten, eine Begleitstruktur einzusetzen, die theologische Fragestellungen bedenkt, diskutiert und in den Prozess einspeist.
Die Kirchenleitung wird gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 einen Planungsentwurf für den vor uns liegenden Weg vorzulegen. Darin sollen insbesondere die Zeitstruktur, die Prozesssteuerung, der Finanz- und Ressourcenrahmen sowie die zukünftigen Kommunikations- und Beteiligungsformate für diesen Weg enthalten sein.
Die Landessynode begrüßt den Ansatz des Berichts, das geistliche Leben und Gemeinschaft auf der Ortsebene in unterschiedlichen Formen zu stärken. Die Kirchenleitung wird darum gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 auf der Grundlage der Vorschläge des Berichts eine Prüfvorlage zur möglichen Rechtsgestalt der Regionalkirchgemeinden sowie der Kirchorte und Ortskirchgemeinden, einschließlich der nichtparochialen Verkündigungs- und Vergemeinschaftungsformen, vorzulegen.
Diese Prüfvorlage soll zugleich eine Einschätzung beinhalten, welche konkreten Einsparungen durch die verschiedenen im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zu erwarten sind. Zudem soll die Prüfvorlage ein Modell beinhalten, welches es den Kirchgemeinden, unabhängig von ihrer Größe, weiterhin ermöglicht, den Status der »Körperschaft des öffentlichen Rechtes« zu wahren.
(Quelle: evlks.de)
Alle Informationen der Landeskirche zu "Kirche im Wandel" gibt es hier: Kirche-im-Wandel